Kosten

Kosten & Konditionen

Transparente Informationen zu Kosten, Zuschüssen, Zahlungsmodalitäten und Absageregelung.

Psychologische Praxis L.UNA

Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Zuschüssen, Zahlungsmodalitäten und Absageregelung. Die genaue Gestaltung der Termine wird im Erstgespräch passend zur Situation und zum Anliegen vereinbart.

Allgemeine Kosten

  • Beratung Einzelstunde: 110 € à 50 min (10 min Vor- und Nachbereitung)
  • Begleitende Beratung: Paket nach persönlicher Vereinbarung
  • Einzelbehandlung: 110 € à 50 min (10 min Vor- und Nachbereitung)
  • Klinisch-psychologische Behandlung für Familien: Paket nach persönlicher Vereinbarung
  • Supervision & Selbsterfahrung: 90 € à 50 min (Einzel)
  • (Gruppen-)Paket nach persönlicher Vereinbarung
  • Klinisch-psychologische Diagnostik von ASS: je nach notwendigem Stundenausmaß zwischen 750 und 900 €; bei klinisch-psychologischer Diagnostik kann aktuell kein Kostenzuschuss beantragt werden

Kostenzuschuss bei der psychologischen Behandlung

Klinisch-psychologische Behandlung ist eine Kassenleistung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine Einzeltherapie aktuell bei 33,70 €, bei der SVS bei 45,00 €, bei der BVAEB bei 46,60 €.

Zuschuss über die Kinder- und Jugendhilfe

Klinisch-psychologische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird außerdem von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats Graz unterstützt. Sie benötigen hierfür eine Vorlage über die Bestätigung der Kostenbeteiligung des Sozial- und Krankenversicherungsträgers.

Der Kostenzuschuss beträgt derzeit 36,63 € pro Einheit. Von Ihrem/-er Psychologen/-in erhalten Sie einen Behandlungsplan, diesen reichen Sie bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein.

Bei Privat- oder Zusatzversicherungen ist ebenfalls eine Kostenrückerstattung möglich. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger bezüglich der Leistungen. Das Honorar ist gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerfrei.

Für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der Steiermark gibt es zudem die Möglichkeit, vom Land Steiermark zusätzlich einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar, Bankomatkarte oder per Überweisung. Rechnungen werden nach der Sitzung ausgestellt.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine schriftliche Absage (per E-Mail oder SMS) spätestens 24 Stunden im Voraus.

Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, oder bei Nichterscheinen wird das Honorar voll in Rechnung gestellt.

Ausgenommen davon sind kurzfristige Absagen aufgrund von Krankheit, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

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